iin diesem Jahr notwendig
Nach dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen vom 11. Juli 1969 müssen alle Wassermesseinrichtungen im Rhythmus von sechs Jahren geeicht werden. Deshalb steht in diesem Jahr der Austausch der Wasseruhren an, die im Jahr 2020 bzw. auch früher eingebaut wurden. Für den Austausch entstehen Ihnen keine Kosten
Mit der Durchführung der Arbeiten wurde die Firma Kossmann, Sanitär- und Heizungsbau im Auftrag der Gemeinde Wurmlingen beauftragt.
Wir bitten um Beachtung.