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Landesfamilienpass

13.01.2026

Inhaber erhalten Gutscheinkarten

Auch 2026 gibt es den Landesfamilienpass

Auch im Jahr 2026 gibt es den vom Land Baden-Württemberg eingeführten Landesfamili-enpass. Neben den Eltern, können seit der Änderung im Jahr 2019, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bleiben die Voraus-setzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses gleich. Bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben einer antragstellenden Person (berechtigte Person) noch bis zu vier weiteren Erwachsenen (Begleitpersonen) eingetragen werden.

Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt beantra-gen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (Grad der Be-hinderung mindestens 50 %), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlag-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Wohngeldberechtigte, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zum Landesfamilienpass gibt es alljährlich eine Gutscheinkarte, mit der die Inhaber unter Vorlage des Landesfamilienpasses die speziell bezeichneten Staatlichen Schlösser und Gär-ten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßig-ten Eintritt besuchen können. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ -auch mehrfach im Jahr- kostenfrei besucht werden. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht aner-kannt wird.

Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03.-31.10.2026 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif.

Beim Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Ba-rocks beginnt am 20.03.2026 und endet am 06.12.2026

Mit den Gutscheinen „Erlebnis-park Tripsdrill, in Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 17.05.2026 oder am 13.09.2026 zu einem ermäßigten Preis besucht werden und nur wenn der Besuch online gebucht wird. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen
6,00 €. Bitte Gutscheinkarte abgeben.

Im „Europa-Park, Rust“ gibt es nur Onlinetickets. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, den 13.09.2026 erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag und bei Abgabe des Gutscheins einen 5,00 € EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.

Der Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart. Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gut-schein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 11,00 € (statt 14,00 €) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5,00 €).

Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 27.06.2026 oder am 28.06.2026 gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.

Neu hinzugekommen sind folgende Gutscheine:

Das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall ist nach Renovierung wieder geöffnet. Die Saison geht von 01.05.2026 – 03.10.2026. Nach rund 30 Sekunden Fahrt mit dem Förder-korb befinden sich die Besucher in 180 Meter Tiefe inmitten der rund 200 Millionen Jahre alten Lagerstätte des „weißen Goldes“. Für Technik begeisterte dürfte die größte Bergbau-maschine, die im Salzwerk ausgestellt ist, besonders spannend sein. Und bei der 40 Meter langen Rutsche kann man sich wie ein Bergmann fühlen. Familien mit dem Landesfamili-enpass erhalten auf die Familienkarte eine Ermäßigung von 5,00 €.

Museum im Bock Leutkirch im Allgäu
Das Museum im Bock Leutkirch im Allgäu ist das Heimatmuseum der Stadt Leutkirch. Nach den zahlreichen Exponaten zur Entwicklung des Ortes, z.B. handgemachte Mäusefal-len, befindet sich im Museum eine Druckerwerkstatt, in der Drucker und Schriftsetzer ihr Handwerk präsentieren. Zahlreiche Mitmach-Stationen lassen das Museum auch praktisch erleben. Familien mit dem Landesfamilienpass bekommen einen kostenfreien Eintritt.

Den Inhabern des Landesfamilienpasses werden die Gutscheinkarten zuge-stellt. Wer noch keinen Landesfamilienpass besitzt, aber zu dem berechtigten Personenkreis gehört, kann auf Antrag beim Bürgermeisteramt (Frau Blum) so-wohl den Landesfamilienpass als auch die Gutscheinkarten bekommen.

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