Der Gemeinderat der Gemeinde Wurmlingen hat auf Grund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg am 26. November 2012 die "Satzung über die Entschädigunmg ehrenamtlicher Tätigleit" beschlossen.
Die Satzung steht ihnen hier als pdf-Datei zur Verfügung.