17.03.2023
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Der Präsident des Landgerichts Rottweil hat die Gemeinde Wurmlingen gebeten, gem. § 36 des GVG für das Landgericht Rottweil und das Schöffengericht Tuttlingen mindestens drei Personen als Schöffen vorzuschlagen. Ebenso sind wir durch das Landratsamt Tuttlingen gebeten worden eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufzustellen.
Die Amtszeit der Schöffen umfasst die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Sie werden bis spätestens 29. September 2023 durch einen Schöffenausschuss gewählt. Die Gemeinde Wurmlingen stellt dabei die Vorschläge aus der Gemeinde Wurmlingen zusammen und legt diese dem Amtsgericht für die Schöffen beim Landgericht und Schöffengericht und für die Jugendschöffen beim Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend beim Amt für Familie, Kinder und Jugend Tuttlingen vor.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten neben den formalen Kriterien über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in einem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über Erfahrung verfügen. Das Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu.
Wer Interesse am Schöffenamt hat, kann sich bis zum 26. April 2023 bei der Gemeinde Wurmlingen melden, Telefon 07461 / 9276 0. Die erforderlichen Bewerbungsformulare können nachstehend herunter geladen werden.
Weitere Informationen zum Ablauf der Schöffenwahl finden Sie HIER.
Bewerbung als Schöffe
Bewerbung als Jugendschöffe
Nachfolgende Formulare können Sie direkt an Ihrem Rechner ausfüllen.
Ausfüllbare Bewerbung als Schöffe
Ausfüllbare Bewerbung als Jugendschöffe
Gemeinde Wurmlingen | Obere Hauptstraße 4 | 78573 Wurmlingen | (07461) 9276-0 | brgrmstrmtwrmlngnd