12.01.2024
auch im Jahr 2024
Die Gemeinde fördert auf Grund der vom Gemeinderat erlassenen Richtlinien für den Familienpass Familien und Alleinerziehende.
Den Familienpass können auf Antrag erhalten:
Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kind(ern), sofern sie
Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
Für jedes weitere berechtigte Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.500 €.
Als Einkommen gelten alle positiven Einkünfte (brutto, ohne Bundes- und Landeserziehungsgeld, Kinder- und Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen) der im Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die durch Steuerbescheide, Jahreslohnbescheinigungen oder sonstige Nachweise darzulegen sind. Maßgebend ist das Jahreseinkommen im vergangenen Jahr, bei wesentlichen Änderungen das zu erwartende Familieneinkommen im laufenden Jahr.
Familien, die diese Voraussetzungen erfüllen, können beim Bürgermeisteramt den Gemeindefamilienpass beantragen. Der Gemeindefamilienpass gilt jeweils für die Dauer eines Jahres. Er kann danach verlängert werden, wobei das Einkommen wiederum zu belegen ist.
Auf Grund des Familienpasses gibt es Vergünstigungen beim Besuch der Kindergärten, bei der Ferienbetreuung, bei einer Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule, beim Besuch der Jugendmusikschule oder des Musikunterrichtes des Harmonikavereins. Es gibt außerdem Gutscheine für den Besuch des TuWass und des Freibades in Tuttlingen, Ermäßigungen bei Kursen der Volkshochschule und des Kath. Bildungswerkes, Gutscheine für den Besuch eines Museums im Landkreis, sowie Zuschüsse zu Schullandheimaufenthalten.
Den Antrag auf Ausstellung des Familienpasses bzw. auf Verlängerung des Passes können Sie auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3/4 (Frau Herzeg) einreichen. Dort erhalten Sie auch die Antragsvordrucke.