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Auch 2024 gibt es den Landesfamilienpass

12.01.2024

Inhaber erhalten Gutscheinkarten

Auch im Jahr 2024 gibt es den vom Land Baden-Württemberg eingeführten Landesfamilienpass. Neben den Eltern, können seit der Änderung im Jahr 2019, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses gleich. Bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben einer antragstellenden Person (berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (Begleitpersonen) eingetragen werden.

Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (Grad der Behinderung mindestens 50 %), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlag-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Wohngeldberechtigte, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zum Landesfamilienpass gibt es alljährlich eine Gutscheinkarte, mit der die Inhaber unter Vorlage des Landesfamilienpasses die speziell bezeichneten Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen können. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ -auch mehrfach im Jahr- kostenfrei besucht werden. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.

Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03.-31.10.2024 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. Hier ist eine Sonderkasse am Haupteingang, täglich von 09.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif.

Beim Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 22.03.2024 und endet am 01.12.2024. Mit den Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 12.05.2024 oder am 08.09.2024 zu einem ermäßigten Preis (pro Person 6,00 € Ermäßigung) besucht werden.

Im „Europa-Park, Rust“ gibt es nur Onlinetickets. Diese können nur zum regulären Preis erworben werden, d.h. dass es 2024 keine Vergünstigung des Ticketpreises gibt. Stattdessen erhalten Landesfamilienpassinhaber am Sonntag, den 08.09.2024 mit dem Gutschein und einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag eine 5 € EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.

Der Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart. Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen zahlen Erwachsene 8,00 € (statt 11,00 €) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt.

Derzeit ist das 0 aufgrund Umbauarbeiten geschlossen. Ein Eröffnungstermin steht bis dato noch nicht fest. Sofern es öffnet, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Bitte informieren Sie sich vorher im Internet. Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 22.06.2024 oder am 23.06.2024 gültig und kann nach wie vor an den Kassen vor Ort eingelöst werden.

Den Inhabern des Landesfamilienpasses werden die Gutscheinkarten zugestellt. Wer noch keinen Landesfamilienpass besitzt, aber zu dem berechtigten Personenkreis gehört, kann auf Antrag beim Bürgermeisteramt (Frau Herzeg) sowohl den Landesfamilienpass als auch die Gutscheinkarten bekommen.

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